0174 7598694
Kostenzuschuss der Krankenkassen für Ernährungsberatung
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten für Ernährungsberatung, insbesondere wenn diese gesundheitliche Vorteile für Sie bietet und von Ihrem Arzt empfohlen wird. Dies ist in den Paragrafen §20 SGB V (Prävention) und §43 SGB V (Rehabilitation) geregelt.
So funktioniert’s:
Wenn Sie eine Ernährungsberatung benötigen, sprechen Sie einfach mit Ihrem Arzt, damit er Ihnen eine Empfehlung (Notwendigkeitsbescheinigung) ausstellt. Das Formular für die Notwendigkeitsbescheinigung sowie den Kostenvoranschlag finden Sie weiter unten. Viele Krankenkassen bieten inzwischen eine praktische App an, in der Sie die Ernährungsberatung schnell und unkompliziert beantragen können.
Wie geht es weiter?
Sie können entweder auf eine Rückmeldung Ihrer Krankenkasse warten und dann einen Termin vereinbaren oder sich bereits im Vorfeld bei mir melden, um einen Termin zu reservieren. Beachten Sie jedoch bitte, dass ich in der Regel eine Vorlaufzeit von 2-3 Wochen habe.
Die Krankenkasse übernimmt einen Teil der Kosten:
Je nach Krankenkasse wird ein Teil der Kosten übernommen – und das kann zwischen 50% und bis zu 100% der Beratungskosten betragen. Die Rechnungen für die Beratung werden entweder während oder vor den einzelnen Sitzungen ausgestellt.
Was passiert nach der Beratung?
Nach Abschluss der Ernährungsberatung reichen Sie einfach alle Rechnungen sowie Ihre Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein, um den entsprechenden Anteil der Kostenrückerstattung zu erhalten. So können Sie sich ganz auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Ihre Gesundheit.
Kostenloses Erstgespräch
Buchen Sie ganz einfach Ihr kostenloses Erstgespräch über meinen Online-Kalender - ich freue mich auf Sie!